Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
-
§ 7 EStG
-
§ 7 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
-
§ 7 Absätze 1, 4, 5 EStG
-
§ 7 Abs. 1 EStG
-
§ 7 Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG
-
§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
-
§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG
-
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000
-
§ 7 Abs. 1 Satz 4 (jetzt Satz 6), Abs. 4 Satz 3 EStG 1983
-
§ 7 Abs. 1 Satz 4 (nunmehr Satz 7) EStG
-
§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG
-
§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG 1997
-
§ 7 Abs. 1 und 4 EStG
-
§ 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
-
§ 7 Abs. 1, Abs. 4 EStG
-
§ 7 Abs. 2 EStG
-
§§ 7 Abs. 3, 4, 5, 21 Abs. 1 EStG
-
§ 7 Abs. 4 EStG
-
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG 1990/1997 i.d.F. vor dem StSenkG
-
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG
-
§ 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
-
§ 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG
-
§ 7 Abs. 5 EStG
-
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG
-
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG
-
§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990
-
§§ 7 Abs. 5, 7i Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 EStG
-
§ 7 Abs. 5a EStG
-
§ 7 Abs. 6 EStG
§ 7 EStG
-
Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R
13/07
1. Bei der Gewinnermittlung nach § 4
Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den
Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen
Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die
Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der
Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden
können.
2. Ein entgeltlicher Erwerb einer
mitunternehmerischen Beteiligung, der zur Aufstellung einer
Ergänzungsrechnung führen kann, liegt aus der Sicht des Erwerbers auch
vor, wenn der bisherige Einzelinhaber seinen freiberuflichen Betrieb in eine neu
gegründete GbR einbringt und der andere Gesellschafter für seinen
zukünftigen Anteil an der Gesellschaft eine Zuzahlung in das
Privatvermögen des ehemaligen Einzelinhabers erbringt.
-
Urteil vom 19. Dezember 2007
IX R 50/06
Die zur Inanspruchnahme von AfA notwendige
Belastung mit Anschaffungskosten ist in dem Jahr, in dem der Anschaffungsvorgang
in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist, nicht (mehr)
gegeben.
-
Urteil vom 14. März 2006
I R 83/05
1.
Die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung wird nicht dadurch ausgeschlossen,
dass für das betreffende Wirtschaftsgut in früheren Jahren eine AfA in
fallenden Jahresbeträgen vorgenommen
wurde.
2. Eine
Bilanz kann auch dann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
EStG berichtigt werden, wenn ein darin enthaltener Ansatz nicht gegen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nur gegen
steuerrechtliche Vorschriften
verstößt.
3.
Kann eine Bilanz auf verschiedenen Wegen berichtigt werden, so obliegt die
Auswahl des Korrekturwegs dem Unternehmer.
-
Urteil vom 16. März
2004 IX R 46/03
Erhält
der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die
keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten
soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des
§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.
-
Urteil vom 10. Oktober 2000
IX R 86/97
Bei
der schätzungsweisen Aufteilung des Kaufpreises für eine
Eigentumswohnung in einen Anteil für Grund und Boden einerseits und
Gebäude andererseits ist grundsätzlich der Sachwert des Grund- und
Bodenanteils sowie des Gebäudeanteils nach der Wertermittlungsverordnung
1988 zu ermitteln; die sog. Vergleichswertmethode ist in diesem Zusammenhang
keine geeignete Schätzungsmethode (Bestätigung des BFH-Urteils vom
15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985,
252).
§ 7 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
-
Urteil vom 14. März
2006 I R 22/05
Die
für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gemäß § 6
Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
erforderliche voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bei abnutzbaren
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, wenn der Teilwert des
Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe
Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt
(Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000,
372).
§ 7 Absätze 1, 4, 5 EStG
§ 7 Abs. 1 EStG
-
Urteil vom 5. Juni 2008
IV R 50/07
1. Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der
einzelne Bestand als kleinste forstliche Planungs- und Bewirtschaftungseinheit
anzusehen, sofern dieser eine für die Annahme eines selbständigen
Wirtschaftsguts ausreichende Größe von in der Regel mindestens
1 ha hat.
2. Der Bestand zählt zum nicht abnutzbaren
Anlagevermögen des Forstbetriebes.
-
Urteil vom 5. Juni 2008
IV R 67/05
1. Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der
in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende
Baumbestand anzusehen, der sich durch geographische Faktoren, die
Holzartzusammensetzung oder die Altersklassenzusammensetzung deutlich von den
übrigen Holzbeständen abgrenzt und regelmäßig eine
Mindestgröße von einem Hektar umfasst.
2. Ist für den Forstbetrieb ein amtlich
anerkanntes Betriebsgutachten oder Betriebswerk erstellt worden, kann
regelmäßig für die Bestimmung des Wirtschaftsguts an die darin
ausgewiesene kleinste Planungs- und Bewirtschaftungseinheit, den Bestand,
angeknüpft werden, soweit dieser die Mindestgröße von einem
Hektar umfasst.
3. Der Bestand zählt zum nicht abnutzbaren
Anlagevermögen des Forstbetriebs.
-
Urteil vom 29. November 2007
IV R 73/02
Wird eine GmbH in eine KG umgewandelt und werden
dabei die Wertansätze der nach § 7 Abs. 1 EStG
abzuschreibenden Wirtschaftsgüter aufgrund eines Übernahmeverlusts
nach § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 aufgestockt, ist die
Restnutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter neu zu schätzen.
-
Urteil vom 29. November 2007
IV R 81/05
Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen
Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung
oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche
Investitionszuschüsse, so mindern diese die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der
Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme
versteuern will, muss er das entsprechende Wahlrecht ebenfalls im Jahr der
Zusage ausüben.
-
Urteil vom 13. Dezember
2005 IX R 24/03
Aufwendungen
eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung
des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend
auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten
Gebäudes.
-
Urteil vom 10. August
2005 VIII R 78/02
1.
Wirtschaftsgüter, die zum Zwecke der dauerhaften Einbindung in einen
bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind --vorbehaltlich
eines Gestaltungsmissbrauchs-- auch dann im Anlagevermögen auszuweisen,
wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich
erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht ihrer
Weiterführung veräußert
wird.
2. Gleiches
gilt, wenn der Betrieb zwar aufgrund des Zurückbehalts wesentlichen
Sonderbetriebsvermögens (hier: Grundstücke) i.S. von § 16
Abs. 3 EStG aufgegeben, durch dessen Vermietung an den Betriebserwerber die
fortdauernde Funktionsfähigkeit der bisherigen unternehmerischen Einheit
jedoch sichergestellt
wird.
3. Die
Anweisung in R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2003 zur Inanspruchnahme von
Halbjahresabschreibungen für vor dem 1. Januar 2004 erworbene (oder
hergestellte) bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bindet
die Gerichte nicht, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung
führen würde (hier: Minderung des laufenden Gewinns zugunsten eines
höheren Veräußerungs- oder
Aufgabegewinns).
-
Urteil vom 20. April 2005
X R 53/04
Wird
eine Wohnung, die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen
gehört hat und die gemäß § 52 Abs. 15
Sätze 4 und 6 EStG i.d.F. von 1987 bis 1998 als entnommen gilt,
innerhalb von drei Jahren nach der Entnahme in ein Betriebsvermögen
eingelegt, bestimmt sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Einlagewert. Dies
ist (höchstens) der Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme abzüglich der
nach der Entnahme in Anspruch genommenen AfA.
-
Urteil vom 12. September 2001
IX R 39/97
1.
Sog. anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht allein wegen ihrer Höhe oder
ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als
Herstellungskosten zu beurteilen; soweit sie nicht der Herstellung oder
Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen sie nur dann Herstellungskosten
dar, wenn sie zu seiner wesentlichen Verbesserung gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen (Änderung der
Rechtsprechung).
2.
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein
noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in
ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der
Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem
Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des
BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II
1996, 632).
3. Der
Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird insbesondere durch die Modernisierung
derjenigen Einrichtungen erhöht, die ihn maßgeblich bestimmen: Das
sind vor allem die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie die
Fenster. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts ist immer dann gegeben,
wenn durch die Modernisierung ein Wohngebäude von einem sehr einfachen auf
einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard
gehoben wird.
4.
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb eines
Veranlagungszeitraums können als Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu werten sein, wenn sie zwar
für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen,
wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich
planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere
Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen
Verbesserung führt (Sanierung "in
Raten").
-
Urteil vom 26. Januar 2001
VI R 26/98
1.
Eine über 300 Jahre alte Meistergeige, die im Konzertalltag
regelmäßig bespielt wird, unterliegt einem technischen
Verschleiß, der eine AfA auch dann rechtfertigt, wenn es wirtschaftlich zu
einem Wertzuwachs
kommt.
2. Bei
Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die
regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die
Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der
Steuerpflichtige keine kürzere Nutzungsdauer darlegt und nachweist bzw.
zumindest glaubhaft macht.
§ 7 Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG
-
Beschluss vom
29. März 2005 IX B 174/03
Im
Fall der Überlassung eines betrieblichen PKW an einen Arbeitnehmer zu
dessen privater Nutzung richtet sich die im Rahmen des § 8 Abs. 2
Satz 4 EStG (Wert des Sachbezugs) zu ermittelnde AfA nicht notwendig nach
den Ansätzen, die der Arbeitgeber bei seiner Gewinnermittlung geltend
gemacht hat. Vielmehr ist im Regelfall von einer AfA für PKW von
12,5 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer achtjährigen
Gesamtnutzungsdauer des PKW auszugehen.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
-
Urteil vom
29. April 2009 IX R 33/08
1. Durch die MGV
zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind
abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter.
2. Werden solche
Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA
nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich
nicht zu beanstanden.
§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG
-
Urteil vom 12. Juli 2007
X R 5/05
Auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich
erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem
Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit
dem Geschäftsherrn) findet die zwingende typisierende Regelung des
§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Anwendung
(Fortführung des Senatsurteils vom 18. Januar 1989
X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549). Die auf das
Vertreterrecht vorzunehmende AfA bemisst sich nach der im Schätzungswege
für den konkreten Einzelfall zu bestimmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000
-
Urteil vom 24. Januar 2008
IV R 37/06
Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des
Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft (gegen die
Gewährung von Mitunternehmeranteilen) begründet keine Einlage i.S. von
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 (jetzt: Satz 5). Dies gilt
auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern
auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.
§ 7 Abs. 1 Satz 4 (jetzt Satz 6), Abs. 4 Satz 3 EStG 1983
-
Urteil vom 14. Januar
2004 IX R 30/02
Wird
im Verfahren nach dem WEG die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen als
Wohnung untersagt, rechtfertigt dies keine AfaA, wenn sich darin ein dem
Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des
Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der
Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen
haben.
§ 7 Abs. 1 Satz 4 (nunmehr Satz 7) EStG
-
Urteil vom 24. Januar 2008
IV R 45/05
1. Ein unter der Erdoberfläche befindlicher
Bodenschatz ist als selbständiges Wirtschaftsgut zu bewerten, wenn mit
seiner Aufschließung oder Verwertung begonnen wird, zumindest aber mit
dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn für
den Abbau des Bodenschatzes (hier: Sand-/Kiesvorkommen) die erforderliche
öffentlich-rechtliche Genehmigung vorliegt und das Grundstück unter
gesondertem Ausweis eines Kaufpreises für den Bodenschatz an einen Erwerber
veräußert wird, der seinerseits beabsichtigt, den Bodenschatz durch
einen Abbauunternehmer ausbeuten zu lassen.
2. Das selbständige Wirtschaftsgut
Sand-/Kiesvorkommen stellt weder notwendiges noch gewillkürtes
Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar, wenn
es ausschließlich zu dem Zweck erworben wird, es von einem Dritten im
Rahmen dessen Gewerbebetriebs abbauen zu lassen.
§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG
-
Urteil vom 9. Dezember 2003
VI R 185/97
Der
endgültige Verlust eines Arbeitsmittels (hier: Violine einer
Orchestermusikerin) durch Diebstahl oder Unterschlagung kann im Wege der AfaA zu
Erwerbsaufwendungen führen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann
dies auch dann der Fall sein, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen den
Verlust herbeiführt.
-
Urteil vom 16. April 2002 IX R
50/00
Die
vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77
(BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) zur steuerrechtlichen Behandlung von
Abbruchkosten getroffene Unterscheidung danach, ob das Gebäude in
Abbruchabsicht oder ohne Abbruchabsicht erworben wurde, gilt nicht, wenn das
später abgerissene Gebäude zuvor nicht zur Erzielung von
Einkünften genutzt wurde; in diesem Fall stehen die durch den Abbruch des
Gebäudes veranlassten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des
Neubaus und bilden Herstellungskosten des neu errichteten
Gebäudes.
§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG 1997
-
Urteil vom 17. September 2008
IX R 64/07
Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können als Werbungskosten bei
der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der
Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die
Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch
eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare)
Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.
§ 7 Abs. 1 und 4 EStG
-
Urteil vom 14. Februar 2007
XI R 18/06
1.
Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des
Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei
Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen
werden.
2. Ein
formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt
werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des
Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das
diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des
Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000
II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000,
588).
-
BFH-Urteil vom 21. Juni 2001
III R 27/98
Gehört
ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude zum Betriebsvermögen
(Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückshandels und wird
anschließend ein Teil des Gebäudes im Rahmen einer unechten
Betriebsaufspaltung als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine
Betriebskapitalgesellschaft vermietet, so wird das Gebäude --anteilig--
unter Fortführung des Buchwerts notwendiges Betriebsvermögen
(Anlagevermögen) bei dem Besitzunternehmen. Für die Zuordnung ist der
aufgrund der tatsächlichen Nutzung im Rahmen der Betriebsaufspaltung
bestehende ausschließliche sachliche Zusammenhang mit dem
Betriebsvermögen des Besitzunternehmens maßgebend. Diese Zuordnung
entfällt auch nicht allein deswegen, weil der Grundstücksteil bereits
dem Gewerbebetrieb des gewerblichen Grundstückshandels zuzurechnen gewesen
war.
§ 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
-
Urteil vom 11. Januar
2005 IX R 15/03
Zahlungen
des Restitutionsberechtigten an den Verfügungsberechtigten im
Restitutionsverfahren nach dem VermG zum Ausgleich von Instandsetzungs- und
Modernisierungsaufwendungen an einem rückübertragenen Gebäude
stellen Anschaffungskosten dar. Sie sind ab dem Jahr der
Rückübertragung im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus der
Vermietung des rückübertragenen Gebäudes zu berücksichtigen,
selbst wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt
werden.
§ 7 Abs. 1, Abs. 4 EStG
-
Urteil vom 9. Juli 2002 IX R
57/00
1.
Bei einer wegen beabsichtigter Selbstnutzung von vornherein nur kurzfristig
angelegten Vermietungstätigkeit fehlt es an der
Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum
kein positives Gesamtergebnis erreichen
kann.
2. Negative
Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen
sind bei einer kurzfristig angelegten Vermietungstätigkeit in die
entsprechend befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn der
jeweilige Zweck der Subventions- und Lenkungsnorm sowie die Art der
Förderung dies gebieten (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 30. September
1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998,
771).
3. Geltend
gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG
sind in eine befristete Prognose einzubeziehen.
§ 7 Abs. 2 EStG
-
Urteil vom 13. Juni 2006
I R 84/05
1.
Verpachtet ein Mineralölunternehmen Tankstellen an Personen, die die an den
Tankstellen angebotenen Produkte als selbständige Handelsvertreter
vertreiben, so sind regelmäßig weder die Tankstellen insgesamt noch
einzelne dort befindliche Einrichtungen Betriebsstätten des
Mineralölunternehmens (Anschluss an BFH-Urteil vom 30. Juni 2005
III R 76/03, BFHE 210, 551, BStBl II 2006,
84).
2. Die
Inanspruchnahme der degressiven AfA-Methode setzt voraus, dass diese Methode in
der Handelsbilanz zu Grunde gelegt wird (Bestätigung des Senatsurteils vom
24. Januar 1990 I R 17/89, BFHE 160, 155, BStBl II 1990,
681).
§§ 7 Abs. 3, 4, 5, 21 Abs. 1 EStG
-
Urteil vom 3. April 2001
IX R 16/98
Die
AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG kann auch
der Zweiterwerber im Herstellungsjahr nicht in Anspruch nehmen, wenn sie bereits
bei einem Ersterwerber berücksichtigt worden ist. In diesem Fall
schließt jedoch § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG die
Inanspruchnahme der AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1
Nr. 3 EStG durch den Zweiterwerber im folgenden Jahr nicht
aus.
§ 7 Abs. 4 EStG
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG 1990/1997 i.d.F. vor dem StSenkG
-
Urteil vom 23. September 2008
I R 47/07
1. Musterhäuser eines Fertighausherstellers
unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier
--Streitjahre 1995 bis 1998--: jährlich 4 v.H.).
2. In die Bemessung der tatsächlichen
Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist
bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem Ausscheiden aus dem
Betrieb voraussichtlichen anschließenden Nutzung des Hauses als
Wohngebäude einzubeziehen. Das gilt auch für auf fremdem Grund
errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke der Veräußerung
demontiert und anderenorts wieder aufgebaut werden müssen.
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG
§ 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
-
Urteil vom 29. April 2009
I R 74/08
1. Nur ein Wertverlust, der mindestens
während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert,
ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung
(Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05,
BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).
2. Die verbleibende Nutzungsdauer ist bei
Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997, bei anderen
Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu
bestimmen (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl
I 2000, 372 Tz. 6). Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige
beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer zu veräußern.
§ 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG
-
Urteil vom 25. Juni 2002
IX R 47/98
1.
Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden
Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen
Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der
Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines
Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden
Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der
Gesellschaft.
2. Als
Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter --bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen-- erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen
des BerlinFG 1990 für von der Personengesellschaft noch vor der Liquidation
durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend
machen.
§ 7 Abs. 5 EStG
-
Urteil vom 25. Januar 2007 III
R 49/06
1.
Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges
Wirtschaftsgut darstellt, ist --vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang
abgesehen-- nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend
hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die
dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene
Fundamente.
2. Ein
Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges
Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um
im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es
nicht an.
-
Urteil vom 22. September
2005 IX R 26/04
Anders
als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem
Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträglich
errichtet werden, jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter
gesondert abzuschreiben, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der
Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang
zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der
Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen
zum Teil an Dritte vermietet sind.
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG
-
Urteil vom 15. Februar
2005 IX R 32/03
Wird
ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gemäß
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v.H. degressiv
abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, so
muss der Steuerpflichtige nicht zur linearen AfA gemäß § 7
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern
kann weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5
Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v.H. beanspruchen (entgegen
R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz
EStR).
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG
-
Urteil vom 30. September
2003 IX R 7/03
Ein
Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenheit nicht selbst
verpflegen kann und über das er nicht die tatsächliche Sachherrschaft
ausübt, dient nicht Wohnzwecken i.S. des § 7 Abs. 5
Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a
EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.
-
Urteil vom 30. September
2003 IX R 9/03
Eine
Eigentumswohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird,
dient regelmäßig Wohnzwecken i.S. des § 7 Abs. 5
Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a
EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.
§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990
§§ 7 Abs. 5, 7i Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 EStG
-
Urteil vom 25. Mai 2004
VIII R 6/01
1.
Zu den Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i.S. von
§ 7 Abs. 5
EStG.
2. Die
degressive Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG) wird nicht
dadurch ausgeschlossen, dass für einen Teil der Sanierungsaufwendungen
erhöhte Absetzungen zum Erhalt des schützenswerten äußeren
Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe nach § 7i Abs. 1
Satz 4 EStG (sog. Ensembleschutz) in Anspruch genommen werden (Abgrenzung
zum BFH-Urteil vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250,
BStBl II 2003, 916).
§ 7 Abs. 5a EStG
-
Urteil vom 30. September
2003 IX R 7/03
Ein
Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenheit nicht selbst
verpflegen kann und über das er nicht die tatsächliche Sachherrschaft
ausübt, dient nicht Wohnzwecken i.S. des § 7 Abs. 5
Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a
EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.
-
Urteil vom 30. September
2003 IX R 9/03
Eine
Eigentumswohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird,
dient regelmäßig Wohnzwecken i.S. des § 7 Abs. 5
Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a
EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.
§ 7 Abs. 6 EStG
-
Beschluss vom
16. Dezember 2004 III R 8/98
Dem
Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 und 4 FGO
folgende Rechtsfrage zur Entscheidung
vorgelegt:
Kann ein
Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu
einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein
Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS
vornehmen?
-
Beschluss vom 15. April
2004 III R 8/98
Beim
I. und VIII. Senat wird angefragt, ob sie an ihrer Auffassung festhalten,
dass ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem
Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, nicht mit dem
Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen darf
(Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II
1994, 846; Beschluss vom 16. März 1994 I ER -S- 1/94,
n.v.).
|