Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 68 Abs. 1 EStG
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Urteil vom 18. Mai 2006
III R 80/04
Die
Mitteilung über Änderungen in den für das Kindergeld erheblichen
Verhältnissen, zu welcher der Kindergeldberechtigte nach § 68
Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet ist, ist keine "Anzeige" i.S. von
§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, die zu einer
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld
führt.
§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG
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Beschluss vom 19. Juni 2000 VI S
2/00
1.
PKH für eine ohne Prozessbevollmächtigten erhobene
Nichtzulassungsbeschwerde kann nur gewährt werden, wenn der Antrag auf PKH
und die erforderliche Begründung einschließlich Vordruck innerhalb
der Beschwerdefrist
eingehen.
2. Ein
über 18 Jahre altes Kind ist verpflichtet, auf Verlangen der
Familienkasse seine Einkünfte und Bezüge im Einzelnen darzulegen. Die
pauschale Auskunft, die Einkünfte und Bezüge lägen unter dem
Grenzbetrag, genügt im Zweifel nicht.
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