Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 55 Abs. 1 bis 6 EStG
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Urteil vom 11. September 2003
IV R 53/02
Ein
vor dem 1. Juli 1970 entstandenes, nicht an Aktien gebundenes
Zuckerrübenlieferrecht hatte sich vor diesem Stichtag nur dann als
immaterielles Wirtschaftsgut verfestigt, wenn sich für solche Rechte
bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt der Abzug eines
anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht
in Betracht.
§ 55 Abs. 2 bis 4, 6 EStG
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Urteil vom
29. April 2009 IX R 33/08
1. Durch die MGV
zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind
abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter.
2. Werden solche
Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA
nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich
nicht zu beanstanden.
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