Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 4d EStG
-
Urteil vom 19. Juni 2007
VIII R 100/04
Die für die Bemessung von
Pensionsrückstellungen in ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom
31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940)
geltenden sog. Überversorgungsgrundsätze sind auch auf Zuwendungen
eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach
§ 4d EStG anzuwenden.
-
Urteil vom 29. Januar 2003
XI R 10/02
Beschäftigt
ein Trägerunternehmen einer Gruppenunterstützungskasse, die noch keine
Leistungen gewährt, keine Leistungsanwärter, die älter als
55 Jahre sind, kann es nach § 4d Abs. 1 Nr. 1
Buchst. b Satz 2 EStG 1990 seine Zuwendungen an die
Gruppenunterstützungskasse nicht
abziehen.
§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG
|