Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 39 Abs. 5a EStG 1997
-
Urteil vom 23. September 2008
I R 65/07
Das FA kann auch dann "nachträglich" i.S.
von § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 EStG 1997/§ 50
Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG 1997 i.d.F. des StSenkG feststellen,
dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach
§ 1 Abs. 3 EStG 1997 nicht vorgelegen haben, wenn es dies bereits
bei Erteilung der Bescheinigung hätte bemerken können. Auch bei einer
fehlerhaft erteilten Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG 1997
kann das FA die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern.
|