Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 32c EStG
§ 32c EStG (1996)
§ 32c EStG 1994
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Urteil vom 22. August 2007
X R 39/02
Enthält der Bescheid über die
gesonderte und einheitliche Feststellung des (gewerblichen) Gewinns keine
Feststellung zur Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F., so entfaltet
dieser Grundlagenbescheid insoweit keine Bindungswirkung für die
Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter/Gemeinschafter. Hat die
Finanzbehörde in diesem Fall im bestandskräftigen
Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter/Gemeinschafter zu
Unrecht die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F. gewährt, so kann
dieser Fehler nicht im Wege der Änderung nach § 175 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 AO korrigiert werden.
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Urteil vom 1. März 2001 IV
R 24/00
Die
Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 1994 war für
gewerbesteuerbefreite Einkünfte (hier aus dem Betrieb eines Krankenhauses)
nicht zu gewähren.
§ 32c EStG a.F.
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Urteil vom 24. April 2008
IV R 31/06
Negative gewerbliche Einkünfte i.S. der
Tarifbegrenzungsvorschrift des § 32c EStG a.F., die ein
Kommanditist aus einer Beteiligung an einer Seeschifffahrtsgesellschaft erzielt,
sind nach § 9 Nr. 3 GewStG um 80 v.H. zu kürzen.
§ 32c EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
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Urteil vom 26. September 2006
X R 1/02
1.
Eine anteilige Verlustverrechnung gemäß § 2 Abs. 3
Satz 4 EStG ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 32c
Abs. 2 EStG bei Ermittlung der gewerblichen Einkünfte nicht
vorgesehen.
2. Der
auf gewerbliche Einkünfte entfallende Anteil am zu versteuernden Einkommen
(gewerblicher Anteil) bemisst sich nach dem Verhältnis der gewerblichen
Einkünfte nach § 32c Abs. 2 EStG zur Summe der
Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 3 EStG.
§ 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 EStG
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Beschluss vom 11. Juni 2003
IV B 47/03
Es
ist ernstlich zweifelhaft, ob § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG
in der in den Jahren 1999 und 2000 geltenden Fassung des StEntlG 1999/2000/2002,
demzufolge die dem Organträger im Rahmen einer
körperschaftsteuerlichen Organschaft zugerechneten Einkommen oder
Einkommensteile nicht in die Tarifbegünstigung einbezogen wurden, mit dem
Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar
war.
§ 32c a.F. EStG
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Urteil vom 28. November 2007
X R 6/05
Die vom Komplementär einer KGaA aus der
Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft erzielten Zinserträge
unterlagen auch insoweit nicht der Tarifbegrenzung nach § 32c
EStG a.F., als sie bei der KGaA (zur Hälfte) als Dauerschuldzinsen
i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet
wurden.
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Urteil vom 21. Januar
2004 XI R 15/03
Bei
der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes, aus dem sich der auf einen
Veräußerungsgewinn anzuwendende ermäßigte Steuersatz
gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1997 errechnet, bleibt die
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte (§ 32c EStG 1997)
unberücksichtigt.
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