Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 25 EStG
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Urteil vom 21. September
2006 VI R 80/04
Ist
ein Ehegatte gemäß § 25 EStG zur Einkommensteuer zu
veranlagen und wird auf seinen Antrag eine getrennte Veranlagung
durchgeführt, ist auch der andere Ehegatte gemäß § 26
Abs. 2 Satz 1 EStG zwingend getrennt zu veranlagen. Für die
Veranlagung des anderen Ehegatten kommt es in einem solchen Fall auf das
Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis
Nr. 8 EStG nicht mehr an.
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Urteil vom 22. Mai 2006
VI R 15/05
Für
die Durchführung des Veranlagungsverfahrens bedarf es keines Antrags des
Steuerpflichtigen gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
(mehr), wenn das FA das Veranlagungsverfahren von sich aus bereits
durchgeführt und die Einkommensteuer festgesetzt hat. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn bei Erlass des Steuerbescheids aus der insoweit maßgeblichen
Sicht des FA die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen
vorlagen.
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Urteil vom 3. März
2005 III R 60/03
Beantragen
Eheleute innerhalb der Frist für einen Einspruch gegen den
Zusammenveranlagungsbescheid die getrennte Veranlagung oder die besondere
Veranlagung im Jahr der Eheschließung, ist das FA bei der daraufhin
für jeden durchzuführenden getrennten oder besonderen Veranlagung an
die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im
Zusammenveranlagungsbescheid gebunden. Den Zusammenveranlagungsbescheid hat es
aufzuheben.
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Urteil vom 29. November 2000
X R 13/99
1.
Die Befugnis, den Abzug in einem Jahr nicht ausgenutzter
Grundförderbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG innerhalb des
Abzugszeitraums nachzuholen, hängt nicht davon ab, dass der
Steuerpflichtige im Jahr der Nachholung noch zur Inanspruchnahme eines
Abzugsbetrags berechtigt
ist.
2. Stand dem
Steuerpflichtigen in einem Jahr des Abzugszeitraums nur deshalb ein Abzugsbetrag
nach § 10e Abs. 1 EStG für die von ihm angeschaffte zu eigenen
Wohnzwecken genutzte Wohnung zu, weil seine Ehefrau noch keine Förderung
für ein Objekt beansprucht hatte, kann er den Abzug des in diesem Jahr
nicht ausgenutzten Grundförderbetrags auch in einem Jahr des
Abzugszeitraums nachholen, in dem wegen der Trennung der Eheleute die
Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG nicht mehr vorliegen und der
Steuerpflichtige deshalb keinen Anspruch auf die Förderung eines zweiten
Objekts mehr hat.
§ 25 Abs. 3 EStG
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Urteil vom 22. Mai 2006
VI R 15/02
Eine
Einkommensteuererklärung ist auch dann "nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck" abgegeben, wenn ein --auch einseitig-- privat gedruckter oder
fotokopierter Vordruck verwendet wird, der dem amtlichen Muster
entspricht.
§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG
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Urteil vom 16. April 2002
IX R 40/00
Mittäter
oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte
darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu
unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige
Angaben über eigene Einkünfte macht.
§ 25 Abs. 3 Satz 4 EStG
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