Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 14a EStG
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Urteil vom 26. Juni 2003
IV R 61/01
Ein
ohne Betriebsaufgabeerklärung parzelliert verpachteter landwirtschaftlicher
Betrieb wird nicht dadurch mit der Folge einer Zwangsbetriebsaufgabe
zerschlagen, dass der Verpächter nach einem Brandschaden die
mitverpachteten Wirtschaftsgebäude nicht wieder aufbaut, sondern die
landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Auflösung der
ursprünglichen Pachtverträge erneut verpachtet und die Hofstelle
veräußert.
§ 14a Abs. 4 EStG
§ 14a Abs. 4, 16 Abs. 3 EStG
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Urteil vom 12. September 2002
IV R 28, 29/01
Der
Steuerbefreiung von Abfindungen weichender Erben steht weder die Verpachtung des
land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an den künftigen Hoferben noch die
Erklärung der Betriebsaufgabe durch den Abfindenden entgegen. Als
agrarpolitische Lenkungsnorm setzt § 14a Abs. 4 EStG weder
voraus, dass der von Abfindungslasten befreite Hof im Zeitpunkt der
Übertragung auf den Erben beim Übertragenden noch Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft vermittelt, noch dass ein Buchwertübergang
gemäß § 6 Abs. 3 EStG (früher § 7
Abs. 1 EStDV) möglich ist.
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