Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 10f EStG
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Urteil vom 24. Juni 2009
X R 8/08
Denkmal i.S. des § 7i EStG kann
steuerrechtlich auch ein Neubau im bautechnischen Sinne sein
(tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs).
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Urteil vom 14. Januar
2004 X R 19/02
1.
§ 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine
Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch
nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher
Fördermöglichkeiten für dieselbe
Baumaßnahme.
2.
Der Grundlagenbescheid i.S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit
bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des
§ 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der
übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die
Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch
die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist,
vorbehalten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13. September 2001
IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003,
912).
§ 10f Abs. 1 Satz 1 EStG
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Urteil vom 20. Juni 2007
X R 13/06
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich
"wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des
Steuerpflichtigen voraus.
2. Im öffentlichen Interesse geleistete
Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f
EStG.
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