Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 82g Abs. 1 EStDV 1988
-
Urteil vom 4. Mai 2004
XI R 38/01
1.
Nach § 82g Abs. 1 Satz 1 EStDV prüft allein die
bescheinigende Gemeinde, ob --nach Art und Umfang-- Baumaßnahmen im Sinne
der Vorschrift durchgeführt wurden.
2. Im Gegensatz zu
den nach § 82i EStDV geförderten Baumaßnahmen an
Baudenkmälern ist bei Maßnahmen i.S. des § 82g EStDV nicht
vorgeschrieben, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der
begünstigten Herstellungskosten ergibt (gegen Abschn. 159 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 EStR 1990).
|