Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 30, Art. 52, Art. 59, Art. 95, Art. 100
Art. 30
Art. 30 EGVtr 1993
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
Art. 52
Art. 52 EGVtr 1993
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
Art. 59
Art. 59 EGVtr 1993
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
Art. 95
Art. 95 EGVtr 1993
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
Art. 100
Art. 100 EGVtr 1993
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
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