Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 43, Art. 48, Art. 56
Art. 43
Art. 43 EGVtr
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Urteil vom 26. April 2001 V R
50/99
1.
Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht
rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen
Rechts in der Bundesrepublik Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt,
sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene
zuzurechnen.
2. In
diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die
Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen
zustehen.
Art. 48
Art. 48 EGVtr
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Urteil vom 26. April 2001 V R
50/99
1.
Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht
rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen
Rechts in der Bundesrepublik Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt,
sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene
zuzurechnen.
2. In
diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die
Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen
zustehen.
Art. 56
Art. 56 EGVtr
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