Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Art. 48) EGV
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Urteil vom 29. Januar 2008
I R 85/06
§ 2a Abs. 3 Satz 1 i.V.m.
Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 ermöglicht den
Abzug eines Verlustes, der aus einer gewerblichen Betriebsstätte im Ausland
stammt und (u.a.) ausschließlich oder fast ausschließlich die
Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat, soweit diese nicht in der
Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen bestehen, die dem Fremdenverkehr dienen.
Der Abzugsausschluss von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen widerspricht
der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 und Art. 58 EGV,
jetzt Art. 43 und Art. 48 EG, und ist deshalb innerhalb der EU nicht
anzuwenden (Anschluss an EuGH-Urteil vom 29. März 2007
Rs. C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", BStBl II 2007, 492).
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