Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 234 EGV
-
Beschluss vom 22. Juli
2003 XI R 5/02
Dem
EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
1. Ist
Art. 12 EG-Vertrag (i.d.F. des Vertrags von Amsterdam) --EGV-- dahin gehend
auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10
Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland
ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in
Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während
er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig
wäre?
2.
Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Ist Art. 18 Abs. 1
EGV dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1,
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in
Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in
Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während
er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig
wäre?
Art. 234 Abs. 1, Abs. 3 EGV
|