Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 18 EGV
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Urteil vom 14. Dezember
2004 XI R 66/03
Die
Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9
EStG für das an ein britisches College gezahlte Schulgeld verletzt
jedenfalls dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn
die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den
Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch
einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden
könnte.
Art. 18 Abs. 1 EGV
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Beschluss vom 22. Juli
2003 XI R 5/02
Dem
EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
1. Ist
Art. 12 EG-Vertrag (i.d.F. des Vertrags von Amsterdam) --EGV-- dahin gehend
auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10
Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland
ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in
Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während
er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig
wäre?
2.
Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Ist Art. 18 Abs. 1
EGV dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1,
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in
Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in
Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während
er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig
wäre?
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