Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 3
§ 3
§ 3 Abs. 2 EEG
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Urteil vom 23. Juni 2009
VII R 42/08
1. Der Begriff der Anlage i.S. von § 9
Abs. 1 Nr. 3 StromStG ist aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht
eigenständig und funktionsbezogen auszulegen, so dass Begriffsbestimmungen
in anderen Gesetzen nicht herangezogen werden können.
2. Ein Blockheizkraftwerk, das aus insgesamt drei
in einem Gebäude installierten Aggregaten zur gekoppelten Erzeugung von
Strom und Wärme sowie vier Heizkesseln besteht, und das von einem Betreiber
zur Versorgung eines angrenzenden Stadtteils mit Strom und Fernwärme
betrieben wird, ist als eine Anlage i.S. von § 9 Abs. 1
Nr. 3 StromStG anzusehen.
§§ 3 ff. EEG
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Urteil vom 11. April 2008
V R 10/07
1. Ob eine sonst nicht unternehmerisch
tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten
Eigenheims eine Photovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise
gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.
2. Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997
vorgenommenen Anschaffung einer Photovoltaikanlage, der erstmals in einer im
Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend
gemacht wird, ist nicht möglich.
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