Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 52 Abs. 1, Abs. 2 DMBilG
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Urteil vom 27. März 2001
I R 42/99
Bei
der Ermittlung des Zeitwerts eines Gebäudes gemäß § 10
Abs. 1 Satz 1 DMBilG sind auch Wertminderungen wegen
Zurück-
bleibens hinter
dem technischen Fortschritt und wegen sonstiger Umstände zu
berücksichtigen. Die Schätzung des Zeitwerts ein-schließlich der
Wahl der dabei angewendeten Schätzmethode ist dem Bereich der
Tatsachenfeststellung zuzuordnen, die dem Fi-nanzgericht obliegt. Abweichungen
von einer zugrunde gelegten anerkannten Schätzmethode bedürfen
gleichwohl der Begründung.
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