Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Art. 20 Abs. 4 DBA-USA 1989
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Urteil vom 11. Februar 2009
I R 25/08
1. Aufwendungen eines Referendars für eine
Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den
hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu
berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie
Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1
Buchst. a DBA-USA 1989).
2. Die steuerfreie Tätigkeitsvergütung
ist nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen im Rahmen des
Progressionsvorbehalts zu erfassen.
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