Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 15 DBA-USA
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Urteil vom 19. Dezember 2001
I R 63/00
1.
Ob bestimmte Einkünfte den Regeln über die unbeschränkte
Steuerpflicht unterliegen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des
Erzielens der Einkünfte zu
beurteilen.
2.
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist wörtlich und nicht
teleologisch reduziert
auszulegen.
3.
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht
verfassungswidrig.
4.
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG verstößt gegen kein
"Gebot der inneren
Sachgesetzlichkeit".
5.
Die Anwendung von § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG setzt
abkommensrechtlich lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die
Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet
(Änderung der Rechtsprechung).
Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-USA 1989
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Urteil vom 11. Februar 2009
I R 25/08
1. Aufwendungen eines Referendars für eine
Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den
hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu
berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie
Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1
Buchst. a DBA-USA 1989).
2. Die steuerfreie Tätigkeitsvergütung
ist nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen im Rahmen des
Progressionsvorbehalts zu erfassen.
Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-USA 1989
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Urteil vom 5. Juni 2007
I R 1/06
Wird ein in Deutschland ansässiger
Arbeitnehmer in den USA für einen Arbeitgeber tätig, der nach
Maßgabe des Art. 4 DBA-USA 1989 sowohl in Deutschland als auch in den
USA ansässig ist, so ist der auf diese Tätigkeit entfallende
Arbeitslohn unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensteuer befreit.
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