Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 28 Abs. 3 DBA-Schweiz
-
Urteil vom 29. Januar 2003
I R 10/02
1.
Gibt eine zur Einbehaltung und Abführung von Steuern verpflichtete Person
(Entrichtungsschuldner) die ihr obliegende Steueranmeldung nicht ab, so wird
hierdurch der Anlauf der Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner
gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977
gehemmt (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. April 1996
I R 82/95, BFHE 180, 365, BStBl II 1996, 608; gegen BMF-Schreiben vom
24. April 1997, BStBl I 1997,
414).
2. Die in
Art. 28 Abs. 3 DBA-Schweiz enthaltene Fristbestimmung für die
Erstattung von Quellensteuern schließt die Anwendung der
§§ 169 ff. AO 1977 nicht aus, wenn diese für den
Steuerpflichtigen günstiger ist.
|