Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 5, Art. 13, Art. 17
Art. 5
Art. 5 Abs. 5 DBA-Portugal
-
Urteil vom 3. August 2005 I R
87/04
Ein
portugiesisches Unternehmen hat nur dann in Deutschland einen ständigen
Vertreter i.S. des Art. 5 Abs. 5 DBA-Portugal, wenn sich eine für das
Unternehmen tätige Person mehr als nur vorübergehend in Deutschland
aufhält. Das ist nicht der Fall, wenn eine solche Person jeweils für
zwei bis fünf Tage nach Deutschland einreist und sich hier bis zu 60 Tagen
im Kalenderjahr aufhält.
Art. 13
Art. 13 Abs. 4 DBA-Portugal
-
Beschluss vom 23. September 2008
I B 92/08
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die sog.
Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung
durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I
2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13
Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG vom
7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) weder
gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Verfassungsrecht verstößt.
Art. 17
Art. 17 Abs. 2 DBA-Portugal
-
Urteil vom 24. April 2007
I R 93/03
Nach
§ 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 kann ein
beschränkt Steuerpflichtiger die Erstattung der auf seine inländischen
Einnahmen entfallenden und dem Steuerabzug unterliegenden Steuer nur dann
beanspruchen, wenn die mit diesen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen
Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben höher sind als die Hälfte der
Einnahmen. Die Beschränkung auf die die Hälfte der Betriebseinnahmen
übersteigenden Betriebsausgaben verstößt, die Beschränkung
auf die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben
verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (Anschluss an EuGH-Urteil vom
15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria
Grande Lda.", IStR 2007, 212; Bestätigung des BMF-Schreibens vom
3. November 2003, BStBl I 2003, 553).
-
Beschluss vom 26. Mai
2004 I R 93/03
Dem
EuGH wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
Widerspricht
es Art. 59 EGV, wenn der im Inland beschränkt steuerpflichtige
Angehörige eines anderen Mitgliedstaates die Erstattung der auf seine
inländischen Einnahmen entfallenden und im Wege des Steuerabzugs erhobenen
Steuer nur dann beanspruchen kann, wenn die mit diesen Einnahmen in
unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben
höher sind als die Hälfte der
Einnahmen?
|