Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 6
Art. 6
Art. 6 CMR
-
Urteil vom 24. August
2004 VII R 50/02
1.
"Beförderungspapier" i.S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG)
Nr. 3665/87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden
Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht
auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen
Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem
Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular
genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum
Drittlandsempfänger deshalb
nicht.
2. Es bleibt
offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25 VwVfG
ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der
gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung
zu gewähren ist.
|