Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 8 BewG
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Urteil vom 17. Oktober 2001 II
R 60/99
Übernimmt
der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch
die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten
Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und
Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des
Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen, liegt keine gemischte,
sondern eine reine Schenkung vor. Die Schuldübernahme durch den Beschenkten
steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher gemäß
§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 8, 6 Abs. 1
BewG bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu
berücksichtigen.
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