Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 72 Abs. 1 BewG
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Urteil vom 9. April 2008 II R 24/06
Überlässt der Inhaber eines Betriebes
der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung
eines Nutzungsrechts Teile des Grund und Bodens zum Abbau des darin befindlichen
bergfreien Bodenschatzes und hat der Unternehmer das Grundstück nach
erfolgtem Abbau in rekultiviertem Zustand zur Fortsetzung der land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben, ist das Grundstück bei
einem zwischenzeitlichen Übergang im Wege eines Erwerbs von Todes wegen
oder einer Schenkung nicht als unbebautes Grundstück zu bewerten. Es ist
vielmehr Teil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
geblieben.
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Urteil vom 20. Oktober 2004
II R 34/02
Es
ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung bei der Feststellung des
Einheitswerts ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die am
Bewertungsstichtag an einen Golfplatzbetreiber verpachtet sind, den
innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert als Untergrenze ansetzt. Dies gilt sowohl
für bereits eingerichtete als auch für noch einzurichtende
Golfplätze.
§ 72 Abs. 1 und Abs. 3 BewG
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Urteil vom 14. Mai 2003 II R
14/01
1.
Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich
nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung zum
Feststellungszeitpunkt.
2.
Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist
nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln und
Bauschäden sowie sog. aufgestautem Reparaturbedarf
beruht.
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