Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 41 BewG
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Urteil vom 14. Mai 2004 II R
50/01
Besteht
die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche)
ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus
angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden,
schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und
Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese
Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null"
können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach
§ 41 BewG gemacht werden.
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