Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 34 Abs. 2 BewG
§ 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a BewG
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Urteil vom 9. April 2008 II R 24/06
Überlässt der Inhaber eines Betriebes
der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung
eines Nutzungsrechts Teile des Grund und Bodens zum Abbau des darin befindlichen
bergfreien Bodenschatzes und hat der Unternehmer das Grundstück nach
erfolgtem Abbau in rekultiviertem Zustand zur Fortsetzung der land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben, ist das Grundstück bei
einem zwischenzeitlichen Übergang im Wege eines Erwerbs von Todes wegen
oder einer Schenkung nicht als unbebautes Grundstück zu bewerten. Es ist
vielmehr Teil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
geblieben.
§ 34 Abs. 2, 4 und 6 BewG
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Urteil vom 14. Mai 2004 II R
50/01
Besteht
die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche)
ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus
angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden,
schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und
Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese
Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null"
können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach
§ 41 BewG gemacht werden.
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