Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 3 BewG
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Urteil vom 18. August
2004 II R 22/04
Werden
zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere
Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte
Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit
anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die
zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich
gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5
BewG.
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Beschluss vom 22. Februar 2001 II
B 39/00
Ist
der Einheitswert eines Grundstücks in Gesamthandseigentum nur noch für
die Grundsteuer von Bedeutung, hat gemäß § 39 Abs. 2
Nr. 2 AO 1977 seine Aufteilung auf die Gesamthänder zu unterbleiben.
Die Aufteilung ist für Grundsteuerzwecke nicht erforderlich, weil das GrStG
in § 10 Abs. 1 und 3 für beide denkbaren Möglichkeiten
der Zurechnung (Gesamthandsgemeinschaft oder Gesamthänder) eine Regelung
über den Steuerschuldner enthält.
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Urteil vom 13. Dezember 2000
X R 42/96
Ein
Grundlagenbescheid, der einen gleichartigen, dem Inhaltsadressaten wirksam
bekannt gegebenen Steuerverwaltungsakt in seinem verbindlichen Regelungsgehalt
nur wiederholt, löst keine Anpassungspflicht nach § 175
Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 a.F. (jetzt § 175 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 AO 1977) aus und wirkt auch nicht gemäß
§ 171 Abs. 10 AO 1977 auf den Lauf der Festsetzungsfrist für
den Folgebescheid ein.
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