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§ 177 BauGB
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Urteil vom 22. September
2005 IX R 13/04
die
Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt
worden
Die
Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß
§ 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen
Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob
Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des
§ 177 BauGB durchgeführt wurden.
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Urteil vom 4. Mai 2004
XI R 38/01
1.
Nach § 82g Abs. 1 Satz 1 EStDV prüft allein die
bescheinigende Gemeinde, ob --nach Art und Umfang-- Baumaßnahmen im Sinne
der Vorschrift durchgeführt wurden.
2. Im Gegensatz zu
den nach § 82i EStDV geförderten Baumaßnahmen an
Baudenkmälern ist bei Maßnahmen i.S. des § 82g EStDV nicht
vorgeschrieben, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der
begünstigten Herstellungskosten ergibt (gegen Abschn. 159 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 EStR 1990).
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