Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 7
§ 7
§ 7 BPflV 1985
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Urteil vom 2. Oktober
2003 IV R 48/01
1.
Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt jedenfalls dann gewerbliche
Einkünfte aus dem Betrieb der Klinik und freiberufliche Einkünfte aus
den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, wenn die
Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits
gesondert abgerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. November
1964 IV 153/64 U, BFHE 81, 246, BStBl III 1965,
90).
2. Der Gewinn
aus dem Klinikbetrieb als solchem ist nicht von der Gewerbesteuer befreit, wenn
die Patienten der Privatklinik ausschließlich auch ärztliche
Wahlleistungen gemäß § 7 BPflV 1985 in Anspruch
nehmen.
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