Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 56
§ 56
§ 56 Abs. 2 Satz 4 BOStB
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Urteil vom 4. März 2008
VII R 12/07
Eine Steuerberatungsgesellschaft darf den Namen
eines ausgeschiedenen Gesellschafters auch dann in ihrer Firma
weiterführen, wenn dessen Bestellung als Steuerberater wegen
Vermögensverfalls widerrufen worden ist. Die Berufsordnung der
Bundessteuerberaterkammer enthält keine Rechtsgrundlage dafür, einer
Steuerberatungsgesellschaft eine Änderung ihrer Firma deshalb
abzuverlangen, weil die abstrakte Gefahr besteht, dass ihr Namenspatron unter
ihrer Firma unzulässige selbständige Hilfe in Steuersachen leisten
könnte.
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