Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 745 BGB
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Urteil vom 6. September 2007 V R 41/05
1. Überträgt ein Vermietungsunternehmer
das Eigentum an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück zur
Hälfte auf seinen Ehegatten, liegt darin eine
Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn das Grundstück
alleiniger Vermietungsgegenstand war.
2. Dieser Vorgang löst beim
Vermietungsunternehmer keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a
UStG aus.
3. Die durch Übertragung eines
Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück
entstandene Bruchteilsgemeinschaft tritt gleichzeitig mit ihrer Entstehung
gemäß § 571 BGB a.F. in einen bestehenden Mietvertrag
ein.
4. Der ursprüngliche Vermieter
überlässt den in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksanteil
der Bruchteilsgemeinschaft nicht zusätzlich unentgeltlich zur Nutzung
(Änderung der Rechtsprechung).
§ 745 Abs. 1 Satz 2 BGB
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Urteil vom 2. Dezember
2004 III R 77/03
Vermietet
eine Eigentümergemeinschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer beteiligt
ist, ein Grundstück an die Betriebs-GmbH, ist die anteilige Zuordnung des
Grundstücks zum Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens davon
abhängig, ob die Vermietung an die Betriebs-GmbH durch die betrieblichen
Interessen des Besitzunternehmens veranlasst ist oder die Erzielung
möglichst hoher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezweckt. Ob
die Überlassung des Grundstücks dem betrieblichen oder privaten
Bereich zuzuordnen ist, ist unter Heranziehung aller Umstände des einzelnen
Falles zu beurteilen.
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