Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 718 BGB
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Beschluss vom 11. September 2002
II B 113/02
Es
ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 1 Abs. 2a GrEStG auf alle
Personengesellschaften, d.h. auch auf solche Anwendung findet, deren Zweck sich
nicht im Halten und Verwalten von inländischen Grundstücken
erschöpft.
§ 718 Abs. 1 BGB
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Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R
13/07
1. Bei der Gewinnermittlung nach § 4
Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den
Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen
Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die
Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der
Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden
können.
2. Ein entgeltlicher Erwerb einer
mitunternehmerischen Beteiligung, der zur Aufstellung einer
Ergänzungsrechnung führen kann, liegt aus der Sicht des Erwerbers auch
vor, wenn der bisherige Einzelinhaber seinen freiberuflichen Betrieb in eine neu
gegründete GbR einbringt und der andere Gesellschafter für seinen
zukünftigen Anteil an der Gesellschaft eine Zuzahlung in das
Privatvermögen des ehemaligen Einzelinhabers erbringt.
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Urteil vom 16. Dezember
2004 III R 38/00
Bringt
der Erbe sein Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine neu gegründete GmbH
& Co. KG ein, an der die Kinder zur Abgeltung ihrer
Pflichtteilsansprüche wertmäßig über ihre Einlage hinaus am
KG-Vermögen beteiligt werden, liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft
vor, das zu einem laufenden Gewinn führt.
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