Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 709 BGB
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Urteil vom 1. Juli 2003
VIII R 24/01
Ist
im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte einem
Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht dieser Gesellschafter die
Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung
auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterbeschlüsse
einstimmig zu fassen sind.
§ 709 Abs. 1 BGB
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Urteil vom 29. April 2008
VIII R 75/05
1. Dem Steuerpflichtigen steht kein Wahlrecht zu,
ob er die "normale" Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g
Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will.
2. Die Bildung einer Ansparrücklage
gemäß § 7g Abs. 3 EStG ist auch bereits vor Vollendung
der Betriebseröffnung zulässig, wenn die Investitionsentscheidung
ausreichend konkretisiert ist. In Anschaffungsfällen setzt das die
verbindliche Bestellung der betroffenen wesentlichen Betriebsgrundlagen
voraus.
3. Die Korrektur eines unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung erlassenen Steuerbescheides ist nach dem Grundsatz von Treu und
Glauben nur in seltenen Ausnahmefällen ausgeschlossen.
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