Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 652 BGB
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Urteil vom 18. September 2008
V R 56/06
1. Vereinbaren der leistende Unternehmer und der
Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung
des bereits entrichteten Entgelts, mindert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des
§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993 nur, soweit das Entgelt
tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum,
in dem die Rückgewähr erfolgt (Änderung der
Rechtsprechung).
2. Eine erbrachte und bezahlte Maklerleistung
kann nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993
"rückgängig gemacht" werden.
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