Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 612 Abs. 2 BGB
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Urteil vom 8. Mai 2008
VI R 50/05
1. Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich
für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung
(Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung
geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im
steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen.
2. Eine sonstige Leistung i.S. des § 22
Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines
entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst
(Anschluss an BFH-Urteile vom 21. September 1982 VIII R 73/79,
BFHE 137, 251, BStBl II 1983, 201, und vom 21. September 2004
IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).
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