Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 607 BGB
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Urteil vom 22. Januar 2002
VIII R 46/00
Verpflichtet
sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft in einem
notariellen Vertrag, seinem Kind zu Lasten seines Darlehenskontos einen
Geldbetrag unter der Bedingung zuzuwenden, dass er der Gesellschaft sogleich
wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen ist, können die Zinsen
bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft nicht als
Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt auch bei längeren
Abständen zwischen Schenkungs- und Darlehensvertrag, wenn zwischen beiden
Verträgen eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung
besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. Januar 2001 IV R 58/99,
BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393).
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Urteil vom 18. Januar 2001 IV R
58/99
1.
Die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen einer Personengesellschaft
und den volljährigen, finanziell unabhängigen Söhnen der
Gesellschafter, bei denen die Darlehensbeträge aus zuvor von den
Gesellschaftern geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den
gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des
Fremdvergleichs.
2. Die
Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit
begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige
Abhängigkeit der beiden Verträge (gegen BMF-Schreiben vom 1. Dezember
1992, BStBl I 1992, 729 Tz. 9).
§ 607 Abs. 2 BGB
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Urteil vom 19. Dezember 2007
VIII R 13/05
Auf die unentgeltliche Abtretung der einem
beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an
seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur
darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter
einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene
Rechtsprechung nicht übertragbar (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom
22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002,
685).
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