Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 362 BGB
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Urteil vom 20. Januar 2009
IX R 9/07
Bei der Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises
fehlt es am erforderlichen Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (Kaufvertrag
über den Erwerb eines Grundstücks mit Alt-Gebäude und noch zu
erbringenden Bauleistungen), wenn die Veräußerer den auf ihr Konto
überwiesenen Geldbetrag wegen dessen treuhänderischer Bindung zu
keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung erhalten haben.
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Urteil vom 11. Oktober 2007
IV R 38/05
Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der
im Handelsregister eingetragenen Pflichteinlage eine weitere Sacheinlage, so
kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge
herbeiführen, dass die Haftungsbefreiung nach § 171 Abs. 1
2. Halbsatz HGB nicht eintritt. Das führt dazu, dass die Einlage nicht
mit der eingetragenen Pflichteinlage zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres
Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos
verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG
zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt.
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Urteil vom 18. Mai 2006
III R 25/05
1.
Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der
Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des
zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn
Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später
übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des
Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher
Eigentümer.
2.
Betreibt eine GmbH eine Gaststätte, so können die bei einer
Nachkalkulation festgestellten Fehlbeträge dem Gesellschafter der GmbH nur
dann als vGA zugerechnet werden, wenn festgestellt wird, dass dieser oder ihm
nahe stehende Personen das Geld erhalten haben.
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Urteil vom 7. März
2006 VII R 12/05
1.
Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener
Einkommensteueranspruch --auch aus einer Zusammenveranlagung-- vollen Umfangs
durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht
darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim
Bund eingetreten ist (§ 1922 i.V.m. § 1936 BGB). Der
Fiskalerbe muss sich hinsichtlich des gesamten aus der
Einkommensteuerveranlagung herrührenden Anspruchs als Gläubiger
behandeln
lassen.
2. Die
Konfusion steht der Inanspruchnahme des anderen zusammenveranlagten Ehegatten,
der den Vollstreckungszugriff im Umfang des Wertes unentgeltlicher Zuwendungen
des anderen Ehegatten nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 dulden
muss, nicht entgegen. Soweit das Bestehen der Einkommensteuerschuld
Voraussetzung für die Realisierung des gesetzlichen Zugriffsrechts nach
§ 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist, geht die Regelung inzident
von deren Fortbestehen aus.
§ 362 Abs. 1 BGB
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Urteil vom 14. November 2000
VII R 85/99
1.
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revision gegen ein Leistungsurteil
ist auch dann noch gegeben, wenn die klageweise geltend gemachte Leistung zum
Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung unter Vorbehalt des
Rechtsstandpunktes des Schuldners erbracht worden
ist.
2. Gegenforderungen
darf das HZA jedenfalls dann nicht gegen festgesetzte Ausfuhrerstattung
aufrechnen, wenn sie konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden und die
Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden
ist.
§ 362 Abs. 2 BGB
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Urteil vom 7. November 2007
II R 28/06
Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines
Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte
Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des
Gesellschafters an die nahestehende Person gemäß § 7
Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann
jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahestehenden Person gegeben sein.
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