Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 184 Abs. 1 BGB
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Urteil vom 27. April 2005
II R 52/02
1.
Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung
entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt
rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im
Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen
Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen
kann.
2. Die
Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht
beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern
bedarf der Zustimmung eines
Ergänzungspflegers.
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Urteil vom 2. Oktober 2001
IX R 45/99
Wirkt
bei einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück innerhalb der
zweijährigen Spekulationsfrist auf der Käuferseite ein vollmachtloser
Vertreter mit und genehmigt der Käufer das Rechtsgeschäft
außerhalb der Spekulationsfrist, so ist das private
Veräußerungsgeschäft nicht nach § 23 Abs. 1
Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar. Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich
nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts
zurück.
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