Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB
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Urteil vom 12. Mai 2009
IX R 46/08
1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche
Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen
Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen
(Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04,
BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007
IX R 45/06, BFHE 217, 409).
2. Die Gesamtwürdigung mehrerer
Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in
seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.
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Urteil vom 22. Februar 2007
IX R 45/06
Der
Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages
kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss
an BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFH/NV 2006,
2162).
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Urteil vom 7. Juni 2006
IX R 4/04
Bei
der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen
Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses
nur indizielle Bedeutung beizumessen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Juli
1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000,
386).
§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB
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Urteil vom 27. April 2005
II R 52/02
1.
Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung
entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt
rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im
Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen
Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen
kann.
2. Die
Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht
beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern
bedarf der Zustimmung eines
Ergänzungspflegers.
§ 1795 Abs. 2 BGB
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Urteil vom 19. Dezember 2007
VIII R 13/05
Auf die unentgeltliche Abtretung der einem
beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an
seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur
darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter
einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene
Rechtsprechung nicht übertragbar (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom
22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002,
685).
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