Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 168 Satz 2 BGB
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Urteil vom 10. Dezember 2008
II R 34/07
Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer
gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu
und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor,
fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG
erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die
Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder
den Eltern "vorsorglich" Stimmrechtsvollmacht erteilen.
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