Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 139 BGB
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Urteil vom 30. Juli 2003
X R 12/01
Die
bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder bestehende Vermutung
für das Vorliegen einer privaten Versorgungsrente ist jedenfalls dann
entkräftet, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter
Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben
und subjektiv davon ausgegangen sind, dass die Leistungen im maßgeblichen
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in etwa wertgleich sind (Fortführung der
Rechtsprechung; z.B. Urteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE
167, 95, BStBl II 1992, 465).
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