Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 1371 Abs. 2 BGB
-
Urteil vom 1. Juli 2008
II R 71/06
Der Zugewinnausgleichsforderung, die dem
überlebenden Ehegatten, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden
ist, zum Ausgleich des Zugewinns beim Tode des anderen Ehegatten zusteht,
entspricht beim Erben eine Nachlassverbindlichkeit in der Form einer
Erblasserschuld, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs mit ihrem
Nennwert abzuziehen ist.
-
Urteil vom 27. Juni 2007
II R 39/05
Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf
Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die
Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum
Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu
indexieren.
|