Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 133 BGB
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Urteil vom 28. November 2007
I R 94/06
Bei der Prüfung, ob ein
Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist,
ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die
Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten
Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt
werden.
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Urteil vom 7. August 2007
VII R 12/06
Eine Prozessvollmacht ermächtigt dazu, mit
einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung
aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war; Entsprechendes
gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des
Kostenschuldners.
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Urteil vom 24. August
2006 V R 16/05
1.
Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag
über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer
(Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke
vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an
den Inhaber eines "Warenzertifikats" (Warengutscheins) als Beauftragten des
Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich
hingewiesen wurde. Eine derartige Gestaltung ist nicht
rechtsmissbräuchlich.
2.
Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung
geleistet wurde, setzt voraus, dass die Gegenstände der Lieferung zum
Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind.
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Urteil vom 11. Juli 2006
VIII R 10/05
Wird
in der Anlage "ESt 1,2,3 B" zum einheitlichen und gesonderten
Gewinnfeststellungsbescheid die Spalte zum Korrekturbetrag nach § 15a
Abs. 1, 2 oder 3 EStG von der Finanzbehörde nicht
ausgefüllt, so kann ohne zusätzliche Anhaltspunkte der Empfänger
des Gewinnfeststellungsbescheides unter Berücksichtigung von Treu und
Glauben nicht von einer zugleich getroffenen --negativen-- einheitlichen und
gesonderten Feststellung auch über die Höhe des verrechenbaren
Verlustes dieses Feststellungszeitraums
ausgehen.
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Urteil vom 30. November 2005
I R 110/04
1.
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einer Vereinbarung über
Altersteilzeit, dem jeweiligen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einen
bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, so ist für
diese Verpflichtung bereits während der vorangehenden
Beschäftigungsphase eine ratierlich aufzubauende Rückstellung zu
bilden. Denn Verbindlichkeiten, die nach Beendigung eines schwebenden
Geschäfts zu erfüllen sind, sind bereits während dessen Laufzeit
zu passivieren.
2.
Verpflichtungen zu Geldleistungen sind (auch vor Geltung des § 6
Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/
2002) grundsätzlich abzuzinsen; dies gilt nicht, wenn sie tatsächlich
keinen Zinsanteil enthalten.
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Urteil vom 5. Oktober
2004 VII R 37/03
1.
Die Finanzbehörde verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu
und Glauben, wenn sie die Formgültigkeit einer Abtretungsanzeige wegen
fehlender Angabe des Abtretungsgrundes in einem Zeitpunkt beanstandet, in dem
sie bereits Kenntnis von dem Abtretungsgrund
hat.
2. Die
Abtretungsanzeige stellt eine einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung dar. Bei der Ermittlung des in ihr verkörperten
Willens sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die für die
Finanzbehörde als Empfänger im Zeitpunkt des Zugangs der
Erklärung erkennbar gewesen
sind.
3. Die
mangelnde Angabe des Abtretungsgrundes kann nicht nachgeholt werden, wenn dessen
Bezeichnung gänzlich fehlte.
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Urteil vom 16. November 2000
XI R 28/99
Die
in der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung des FA,
Gewinnerhöhungen rückgängig zu machen, verpflichtet nur insoweit,
wie vorher der Gewinn tatsächlich erhöht worden
ist.
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