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§ 17, § 18
§ 17
§ 17 AuslInvestmG
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Urteil vom 11. Oktober 2000 I R
99/96
1.
Die Vorschriften des AuslInvestmG sind, soweit sie die Besteuerung der
Einkünfte aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds
betreffen, abschließend. Erträge des Anlegers aus einer solchen
Beteiligung unterliegen nicht bereits deshalb der Einkommensteuer, weil sie nach
den allgemeinen Kriterien dem Einkünftekatalog des § 2 EStG
unterfallen.
2. Nach der
im Jahr 1992 geltenden Fassung des AuslInvestmG ist der durch die vorzeitige
Veräußerung von Fondsanteilen erzielte "Zwischengewinn" des
Anteilseigners auch dann nicht steuerpflichtig, wenn die
Fonds-Verwaltungsgesellschaft dem Anleger eine bestimmte
Mindestausschüttung garantiert
hatte.
3. Ob die
Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds zu einer
Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG
führt, kann nur im Feststellungsverfahren nach § 18 AStG
entschieden werden. Solange ein solches Feststellungsverfahren weder
durchgeführt noch eingeleitet worden ist, muss ein die Einkommensteuer des
Anlegers betreffendes Verfahren nicht nach § 74 FGO ausgesetzt
werden.
§ 18
§ 18 Abs. 1 und 3 AuslInvestmG
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