Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 3, § 6
§ 3
§ 3 AusglLeistG
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Urteil vom 15. März 2007
II R 80/05
Der
Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3
AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen
durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb
vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des
§ 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden
hat.
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Urteil vom 26. Oktober 2006 II
R 49/05
Der
Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3
AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches
Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder
besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht
grunderwerbsteuerfrei.
§ 6
§ 6 Abs. 2 AusglLeistG
-
Urteil vom 15. März 2007
II R 80/05
Der
Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3
AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen
durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb
vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des
§ 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden
hat.
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Urteil vom 26. Oktober 2006 II
R 49/05
Der
Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3
AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches
Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder
besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht
grunderwerbsteuerfrei.
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