Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 72a
§ 72a
§ 72a ArbGG
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Urteil vom 30. Januar 2002 I R
68/00
1.
Eine Rückstellung wegen eines im Klagewege gegen den Kaufmann geltend
gemachten Anspruchs ist nicht aufzulösen, bevor die Klage
rechtskräftig abgewiesen worden ist. Dies gilt auch, wenn der Kaufmann in
einer Instanz obsiegt hat, der Prozessgegner gegen diese Entscheidung aber noch
ein Rechtsmittel einlegen kann. Rechtsmittel ist auch eine Beschwerde wegen
Nichtzulassung der
Revision.
2. Ein
nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tage der Bilanzerstellung erfolgter
Verzicht des Prozessgegners auf ein Rechtsmittel "erhellt" nicht
rückwirkend die Verhältnisse zum Bilanzstichtag (insoweit Aufgabe der
Grundsätze der Senatsentscheidung vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BFHE 108,
185, BStBl II 1973, 320).
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