Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 207 Abs. 1 AktG
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Urteil vom 10. August
2005 VIII R 26/03
1.
Die Bewertungseinheit der Beteiligung an einer AG schließt die
Einzelbewertung von Aktien nicht aus, sobald sie nicht mehr dazu bestimmt sind,
eine dauernde Verbindung zu der AG
herzustellen.
2. Bei
einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur
Verfügung gestellter Aktien (§ 237 Abs. 3 Nr. 1,
Abs. 4 und 5 AktG) gehen die anteiligen Buchwerte der von einem
Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren
Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über,
soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz
führt.
3.
Soweit die Einziehung der von dem Aktionär zur Verfügung gestellten
Aktien bei den Aktien anderer Aktionäre zu einem Zuwachs an Substanz
führt, ist der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Buchwert
von dem Aktionär ergebniswirksam
auszubuchen.
§§ 207 ff. AktG
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Urteil vom 14. Februar 2006
VIII R 49/03
Ersetzen
Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten
Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus
Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1
Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG
für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht
vor.
Eine
tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien
zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende
entspricht.
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