Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1, § 3
§ 1
§ 1 AbfG
Art. 1 AbfG 1986
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Urteil vom 21. September
2005 X R 29/03
1.
Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks
Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG
1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung
für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten
bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus
dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird
(Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2004 IV R 35/02, BFHE
206, 25).
2. Zur
Bemessung der Höhe dieser
Rückstellung.
§ 3
§ 3 und 4 AbfG
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