Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 12 AStG
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Urteil vom 18. Juli 2001 I R
62/00
Einkünfte
einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i.S. des § 14 AStG
dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die
Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländischen
Anteilseigner entschieden wird (Hinzurechnungsbescheid). Vielmehr ist
hierüber ein eigenständiger Feststellungsbescheid
(Zurechnungsbescheid) zu erlassen, der Grundlagenbescheid für den
Hinzurechnungsbescheid ist.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F.
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Urteil vom 21. Dezember
2005 I R 4/05
Die
in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. angeordnete
Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages um die nach § 10 Abs. 1
i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AStG a.F. abziehbaren Steuern wirkt sich
auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrages aus. Dass sich die der Erhöhung
zu Grunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1
AStG a.F. abziehbaren Steuer nur auf die Einkommen- und
Körperschaftsteuer bezieht, hindert dieses Ergebnis nicht.
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