Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11 Abs. 1 AStG
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Urteil vom 18. Juli 2001 I R
62/00
Einkünfte
einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i.S. des § 14 AStG
dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die
Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländischen
Anteilseigner entschieden wird (Hinzurechnungsbescheid). Vielmehr ist
hierüber ein eigenständiger Feststellungsbescheid
(Zurechnungsbescheid) zu erlassen, der Grundlagenbescheid für den
Hinzurechnungsbescheid ist.
§ 11 Abs. 2 AStG a.F.
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Urteil vom 26. April 2006
I R 122/04
Der
Erstattungsbetrag gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F. ist
nicht nach § 233a AO 1977 zu
verzinsen.
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Urteil vom 7. September 2005
I R 52/04
Eine
Körperschaftsteuer ist auch dann i.S. des § 11 Abs. 2 AStG
a.F. "für die vergangenen vier Kalenderjahre auf Hinzurechnungsbeträge
entrichtet", wenn für jene Jahre wegen eines bestehenden Verlustabzugs
keine Steuer zu zahlen war, die Hinzurechnungsbeträge gemäß
§§ 7 ff. AStG aber den verbleibenden Verlustabzug vermindert
haben und deshalb im Folgejahr außerhalb des Vierjahreszeitraumes eine zu
zahlende Körperschaftsteuer angefallen ist (Abgrenzung von dem
BMF-Schreiben vom 2. Dezember 1994, BStBl I Sondernummer 1/1995
Tz. 11.2.5).
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